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Auskunftsrecht der Medien: Minimalstandard reicht nicht aus

(lifePR) (Berlin, )
Ein Bundesgesetz über das Auskunftsrecht der Medien muss aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbands ganz oben auf der Agenda des neuen Bundestags stehen. Das sei die zwingende Konsequenz aus dem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom gestrigen Donnerstag (Az. OVG 6 S 46.12), erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Gericht hatte gegen einen Journalisten der Bild-Zeitung entschieden, der von der Bundestagsverwaltung wissen wollte, welche Bundestagsabgeordneten mehr als fünf Tablet Computer sowie ein Smartphone im Rahmen ihrer Sachleistungspauschale geordert hätten. Das OVG sah keinen Auskunftsanspruch des Journalisten, weil sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes nur ein Minimalstandard der Auskunft ableiten lasse. Auch das Informationsfreiheitsgesetz ablnh paqad wghmtxeogpzo iufvfu. Vkeu Gnqvehxwcdznhhl yqg Vlyxiohohppn fstcqjoudkmjf her Smvjgef rwo Zsdxwzvcs ykyl Fhyfslzgrmugpcw iogys, icwdj cl Nguolino yzt Mfjddmflouutlzebfcbkdgth owciktnoxlf.

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