Hebammen verstehen sich als Primärversorgerinnen für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett und arbeiten auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985), der Berufsordnungen der Länder und den Mutterschaftsrichtlinien. Hebammen sind zu eigenständigem Arbeiten befugt.
Weil der Hebammenverband um die