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Deutscher Bauernverband zum Klimapaket und COP25
Rukwied: Leistungen der Land- und Forstwirtschaft müssen der Landwirtschaft angerechnet werden
Bereits 2018 hat sich der Deutsche Bauernverband mit seiner Klimastrategie 2.0 ehrgeizige Ziele gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 1990 zu senken. In seinem aktualisierten Positionspapier fordert der DBV, die Klimaschutzleistungen der Land- und Forstwirtschaft auch der Landwirtschaft anzurechnen. Dazu gehört etwa, die in der EU-Verordnung zur Lastenteilung sowie der LULUCF-Verordnung vorgesehene Anrechenbarkeit von Treibhausgassenken in Höhe von bis zu 22,3 Mio. t CO2äq. aus dem Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft auf die deutschen Treibhausgasminderungsziele umzusetzen.
Um den Energieeinsatz in der Landwirtschaft klimafreundlicher zu gestalten und hier zu nennenswerten Treibhausgaseinsparungen zu kommen, ist der verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen nötig. Die energiebedingten Emissionen in der Landwirtschaft betragen rund 6 Mio. t CO2, wovon knapp zwei Drittel auf den Dieseleinsatz in Landmaschinen entfallen. Aufgrund der benötigten Arbeitsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft können kurz- und mittelfristig keine elektrischen Antriebe eingesetzt werden. Biokraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenöl oder Methan können die benötigte Arbeitsleistung klimaschonend bereitstellen.
Das Positionspapier zum Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft finden Sie im Download.
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