In dem vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitgeteilten Fall hatte der Angeklagte am 1. Januar 2023 gegen 1 Uhr aus dem nicht öffentlich zugänglichen Laubengang seiner Wohnung in München ohne waffenrechtliche Erlaubnis eine Schreckschusswaffe „Signal Revolver RG 99“ abgefeuert. Bei der Waffe handelte es sich um ein Erbstück aus dem Nachlass seines Vaters.
Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass die Geldstrafe
Thpuzpwfkbfge llz tlsr Comiytvdheph: aal.svvzmpisbhwhsn.qi
Mav Xpqwydoumqlt hqvgqdomhkppxu.av eum tmka Kzzuzfen ikc Qhwkzzbar Zxfvbtkoibmna (HDY).