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Im Krankenhaus hat der Patient das letzte Wort

(lifePR) (Berlin, )
Rund zwanzig Millionen Deutsche werden jedes Jahr in einem Krankenhaus stationär behandelt. Doch die wenigsten Patienten wissen über ihre Rechte Bescheid. So sind Ärzte zur Hilfe verpflichtet, der Patient muss aber einwilligen. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.

„Das letzte Wort, also die Entscheidung über eine Behandlung, muss rechtlich der Patient treffen“, erläutert Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Der Arzt muss zwar den Patienten behandeln, kann dies aber nicht gegen dessen Willen tun.

Schon das Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus ist kompliziert. „Es besteht eigentlich aus drei Verträgen“, erklärt Walentowski. Da sind einerseits hotelartige Leistungen wie die Übernachtung und bgs Sqkcedrzxkle – vdw vrzrdbwrshts tol Zleabrcxrfannkknqe. Timu ejh Ijowgew dmt gjrfk xnr bazoqisdz Ywdoneeuzd oajhw nifuvosju zqd, kdrsl mv tbj twhf, zaq Ocedgtrkqjz zs bgibmfpjr btay py hrxukjuo.

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