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Geschwindigkeitsverstoß: Polizeiliche Schätzung allein reicht nicht

(lifePR) (Dortmund/Berlin, )
Polizisten dürfen einen Geschwindigkeitsverstoß nicht nur schätzen. Es sind weitere tatsächliche Feststellungen notwendig, etwa zu einem besonderen Fahrverhalten oder dessen Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund (AZ: 729 OWi 379/17, 729 OWi - 261 Js 2511/17 - 379/17) vom 6. Februar 2018.

Der Autofahrer war angeblich in einer 30-Zone zu schnell gefahren. Eine Geschwindigkeitsmessung hatte die Polizei allerdings nicht durchgeführt, ihr Vorwurf basierte auf einer Schätzung. Darüber hinaus hatte der Mann am Unfallort gesagt: "Es stimmt, ich war zu schnell." Gegen den folgenden Bußgeldbescheid wehrte er sich.

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