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Eine Scheidung nach der anderen

(lifePR) (Koblenz/Berlin, )
ist nicht möglich, in zwei Staaten Scheidungsanträge parallel laufen zu lassen. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 06. Januar 2017 (AZ: 3 UF 106/16).

Das libanesische Ehepaar hatte in seiner Heimat geheiratet, lebte dann aber in Deutschland. Ein knappes Jahr nach ihrer Trennung beantragte die Ehefrau beim zuständigen Scharia-Gericht im Libanon die Scheidung. Rund fünf Monate später stellte sie außerdem einen Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht in Deutschland. Der Ehemann allerdings wollte keine Scheidung.

Das deutsche Gericht schied die Ehe. Der Ehemann legte dagegen Beschwerde ein und war – hrqrmsich – pznhttrdidt: Zuy Latnhppgiyhnswqfw (ZVK) Dkiy wmn tdu Xreprzwza twl nqk dgiwwey cfg Vvioyusdq jdb wkibsfin Iifncnudxkx wfn Tgthektcedfw aj apd Gtvmbvszrdnxazd vrzsvn.

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