Der Kläger meldete seiner Versicherung den Diebstahl mehrere Fahrzeugteile. Die Kaskoversicherung lehnte die Übernahme des Schadens ab. Sie meinte, der Diebstahl sei vorgetäuscht.
Aufgrund der Umstände war das Gericht auch von einem vorgetäuschten Diebstahl überzeugt. In diesem Fall sprachen gegen den Kläger mehrere