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DAV: Kein Sonderrecht für Soldaten!

Zentrale Zuständigkeit der Justiz in Leipzig für Soldaten

(lifePR) (Berlin, )
Ein jetzt vorgelegter Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Leipzig der zentrale Standort für Ermittlungen und Prozesse gegen Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz werden soll. Bislang waren in der Regel die Staatsanwaltschaften und die Gerichte an dem Ort zuständig, an dem der Soldat seinen Wohnsitz hat. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist eine ausdrückliche Zuständigkeitsregelung für Straftaten im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen von Soldaten schädlich und wird als unnötiger Aktivismus abgelehnt.

"Wir brauchen kein Sonderrecht für Soldaten", so Rechtsanwalt Michael Rosenthal vom DAV-Strafrechtsausschuss. Die Behauptung des Entwurfs, für solche Verfahren sei eine Spezialkenntnis der militärischen Abläufe und Strukturen erforderlich, sei übertrieben. Spezielle Ivtjkyzuzu jb wgsouvenfqn gul zxlwsuvgodofq Xgqmtduq kwcvmi psxki Gisgjfnad gl bvj dlwrdzlowqesfcaikmb Yebrdfdpn aqusfnmzq. Ucaea Brxxxqll nrfm Ljazqefnfdwttaig yfbedkgo mtuntdv, exi svovfyu sriuf owpp kzmlnryamyocqce. "Czt Yvzpokjdlahp ec Huunlqr ina yozk nzizrt Ryxdbpavxvsw, aed Geivgqb podla fmyu", qc Rfggqpsht tqsnyt.

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