Ein Autohaus hatte in einer Werbung genau die Ausstattung, den Verbrauch, die Emissionen, die Energieeffizienzklasse und den Preis des Wagens angegeben, die Motorisierung ab fehlte. Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mahnt das Autohaus auf Unterlassung erfolglos ab und verlangte auch die Erstattung der Kosten für die Abmahnung.
Der Fall
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