Wer für 2013 den Mindestbeitrag zahlen möchte, hat 85,05 € monatlich zu entrichten. Bis zum Höchstbeitrag von 1.096,20 € monatlich kann jeder Betrag frei gewählt werden. Auf dem Überweisungsauftrag sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, anzugeben.
Insbesondere Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten wollen, sollten diesen Termin keinesfalls versäumen. Allerdings ist dieses nur für Versicherte möglich, die vor 1984
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