Zeiten der Ausbildungssuche können als Anrechnungszeit vorgemerkt werden, soweit sie nach dem vollendeten 17. Lebensjahr liegen und mindestens einen Kalendermonat umfassen.
Auch Schulzeiten ab diesem Lebensjahr wirken sich auf die Rente aus. Deshalb ist es wichtig, die Zeugnisse möglichst lückenlos als Nachweis aufbewahren. Wer erstmals eine Beschäftigung aufnimmt, erhält eine eigene Versicherungsnummer für sein Rentenkonto. In dieses Konto werden dann,
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