Die Seemannskasse ergänzt mit dem sogenannten Überbrückungsgeld, auch "Seemannsrente" genannt, und den Zahlungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie trägt damit den speziellen Erfordernissen der Schifffahrt Rechnung. Im Rahmen der Organisationsreform in der gesetzlichen Unfallversicherung fusioniert der bisherige Träger
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