Bei Arbeitsunfällen gilt: Wer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann und deshalb voll erwerbsgemindert ist, erhält auf Antrag eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall zahlt die Rentenversicherung eine Rente an Hinterbliebene. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr greift der Versicherungsschutz auch bei Freizeitunfällen und Krankheit.
Ob bei einer schweren Erkrankung oder nach
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