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Kurzarbeitergeld: Einbußen werden bei der Rente abgefedert

(lifePR) (Laatzen, )
Wer in Kurzarbeit geht, bleibt gesetzlich rentenversichert. Betroffene erhalten in dieser Zeit ein geringeres Entgelt, für das auch niedrigere Beiträge auf dem Rentenkonto eingezahlt werden. Auf die spätere Rente wirkt sich Kurzarbeit trotzdem nur wenig aus, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Für das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt – den sogenannten Kurzlohn – teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Zusätzlich ist auch die Differenz zum bisherigen Bruttoentgelt für die spätere Rente relevant: Für 80 Prozent des fiktiven Entgelts zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Rentenversicherung – auch dann, wenn die Arbeit wegen „Kurzarbeit Null“
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