Als Ferienjobber vereinbaren Schülerinnen und Schüler mit ihren Arbeitgebern in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Im Kalenderjahr können sie bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage sozialversicherungsfrei arbeiten – also ohne Abzüge vom Lohn. Solange diese Zeiträume auch mit mehreren Beschäftigungen nicht überschritten werden, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle.
Weitere Informationen dazu gibt jr ic Sswiqmak qcytp epc.unbzgedk-qokaixpjrctaxsmbuq.zx xxj kf nbfagugkovl Ilaxbpmsyvmswt psrmq 8494 9699 9311.