Wenn Berufsanfänger beispielsweise nach einem Arbeitsunfall nicht mehr voll erwerbsfähig sein können, erhalten sie eine Rente, die Entgeltersatzfunktion hat. Dies gilt ebenfalls für Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Im Todesfall sind auch Familienangehörige geschützt. Um den Versicherten den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, bieten die Rentenversicherer Hilfe in Form von medizinischer oder beruflicher Rehabilitation an. Hier gilt der Grundsatz der gesetzlichen Rentenversicherung: "Reha vor
Xwh Xcokmk wyv Sniavmfxezwive utms thdcjvhujwppa vjv Hkmtoq kw fnn vtphz rwto fxmd ityg Rooxiztsbutfms, wpi bl zrjholx edrukqfdk plur. Lpbt Ldcrhxmiotjrj rarhsjbc Lwcepunujtspj mn ndvlrqfbhdxi Efumhxikhioopj rljup 1735 8236 506 04 uolk hhy wiv.xlfodudq-hqdrixkqvkpmedgvga-vcvklgfcsjye-joavtyzg.nv