Die Interviewer erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Übersteigt die Aufwandsentschädigung den maßgeblichen Steuerfreibetrag, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtiges Einkommen und unter Umständen auf die Rente anzurechnen.
Rentenempfänger sollten sich daher vorab über die Hinzuverdienstmöglichkeiten neben dem Rentenbezug informieren, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.