Wenn Berufsanfänger beispielsweise nach einem Arbeitsunfall nicht mehr voll erwerbsfähig sein können, erhalten sie eine Rente, die Entgeltersatzfunktion hat. Dies gilt ebenfalls für Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Im Todesfall sind auch Familienangehörige geschützt. Um den Versicherten den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, bieten die Rentenversicherer Hilfe in Form von medizinischer oder beruflicher Rehabilitation an. Hier gilt der Grundsatz der gesetzlichen Rentenversicherung: "Reha vor Beikb".
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