2011 hatte der Gesetzgeber den Eigentümern der 18.000 Anlagen, die 2000 installiert worden waren, noch 16,76 Cent je Kilowattstunde garantiert. Bedingung: Sie speisen den Solarstrom ins öffentliche Netz ein. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung hat sich für Betreiber alter Anlagen nun radikal verändert. Nach Auslauf der Förderung zahlen Energieversorger nur noch zwischen zwei und vier Cent je selbst erzeugter Kilowattstunde.
Vorteil: Unabhängigkeit
Während die niedrige Vergütung das Einspeisen