Stellungnahme zu der Veröffentlichung einer Prüfungsanordnung der BaFin vom 15.07.2022
(lifePR) (Potsdam, )Grund für die BaFin-Anordnung sind die Bilanzierung von Darlehensvereinbarungen mit einer Gesellschafterin und die Bilanzierung von über ein Fintech erworbene Darlehen im IFRS-Einzelabschluss der Gesellschaft zum 30.09.2021, die nach Ansicht der BaFin möglicherweise nicht vollständig und richtig erfasst und abgebildet sein könnten.
Dazu nimmt die DKR wie folgt Stellung:
Die von der BaFin zu prüfenden Sachverhalte betreffen Kurzfristanlagen flüssiger Mittel bei der Hauptgesellschafterin Obotritia Capital KGaA, Potsdam, sowie über die Creditshelf AG, Frankfurt, die die DKR bislang einsetzt, um überschüssige Liquidität aus Objektveräußerungen, Refinanzierungen und dem laufenden Cashflow vorübergehend und zinstragend anzulegen, wenn die aktuelle Ankaufspipeline keine aktuell attraktiven Ankaufsobjekte hergibt.
Die Bilanzierung und Darstellung der Darlehensforderungen im betreffenden Jahresabschluss erfolgte nach Auffassung der DKR gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsstandards. Weiterhin erfolgten fortlaufend umfangreiche und transparente Anhangangaben dazu. Hierbei verweist die Gesellschaft auch auf die geprüften und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehenen Jahresabschlüsse der Gesellschaft.
Die DKR befindet sich dazu im Austausch mit der BaFin und kooperiert hier vollumfänglich.