Der in den Lebenswissenschaften tätige Wissenschaftler hatte als Erstantragsteller einen Förderantrag bei der DFG eingereicht, in dem im Rahmen der Begutachtung umfangreichere wortwörtliche Übernahmen aus anderen Publikationen ohne entsprechende Nachweise auffielen. In der daraufhin von der DFG eingeleiteten Untersuchung wurden, auch durch Einräumung durch den Wissenschaftler selbst, weitere wörtliche Übernahmen aus Publikationen Dritter ohne Nennung der Quellen festgestellt.
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