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Malte Hestermann
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dbb rheinland-pfalz warnt vor "Beamten light"
Bundesverfassungsgericht verhandelt
Für den dbb rheinland-pfalz ist klar: Streikrecht für Beamte würde das ausgewogene Rechte-Pflichten-Gefüge im Beamtenverhältnis stören; Folge wäre der dienstherrnseitige Verzicht auf Beamte in großen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, denn verfassungsrechtlich darf es institutionell keine Rechte-Pflichten-Asymmetrie im Beamtenverhältnis geben. Die Zubilligung eines Beamtenstreikrechts hätte zur Folge, dass in Rheinland-Pfalz gegen den Landtag als Besoldungsgesetzgeber gestreikt werden könnte – und nicht direkt gegen das Land als öffentlichen Arbeitgeber. Dies würde mit deutschen Verfassungsprinzipien kollidieren.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt heute mündlich über vier Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das Streikverbot für Beamte richten (BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15).
Weil das Bundesverwaltungsgericht eine mögliche Kollision mit dem Streikrecht der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sah, muss nun eine klarstellende Karlsruher Entscheidung fallen.
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