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dbb rheinland-pfalz: Großer Erfolg für Beamte vor Oberverwaltungsgericht
Landesvorsitzende Lilli Lenz: Es zahlt sich aus, in der Gewerkschaft zu sein: 1.900 Euro Entschädigung für Musterkläger
Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Kob-lenz entschieden.
Die Koblenzer Richter folgen mit ihrem Spruch dem Bundesverwal-tungsgericht, das in vergleichbaren Fällen anderer Bundesländer ab-hängig vom Antragsdatum für jeden Monat bis zur landesrechtlichen Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen in der Beamtenbesoldung 100 Euro Pauschalentschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetz zugesprochen hatte.
In den entschiedenen Musterfällen dauerte es 19 Monate bis zur Ein-führung besoldungsrechtlicher Erfahrungsstufen im Besoldungstabel-lenaufbau für Rheinland-Pfalz, daher die landesspezifische Entschädi-gungssumme für die Musterkläger.
In Erwartung der OVG-Entscheidung ruhen beim Land knapp 12.000 Vorverfahren von Beamtinnen und Beamten, die seinerzeit einen An-trag auf diskriminierungsfreie Besoldung gestellt hatten, weil diese al-lein von ihrem Lebensalter abhängig war. Auch bei den Kommunen liegen ruhende Fälle, in denen Antragsteller nun von einer Entschädi-gung ausgehen können.
dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz: „Es zahlt sich aus, in der Gewerk-schaft zu sein. Der dbb informiert seine Mitglieder rechtzeitig und kompetent auch in schwieriger Rechtslage. Dies geschieht beispiels-weise durch Verteilung von Musterantragsformularen und aktuellen Nachrichten in Masseverfahren. Wir freuen uns, dass die Musterver-fahren nun entlang der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge-richts positiv ausgegangen sind. Land und Kommunen müssen jetzt auch die zahlreichen ruhenden Fälle durch Entschädigungszahlung zum Abschluss bringen.
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