OLG Hamm, Az. 2 WF 161/13
Hintergrundinformation:
Die Ausbildungsförderung BAföG soll dafür sorgen, dass Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer Herkunft eine Ausbildung bekommen, die sowohl ihren Fähigkeiten als auch ihren Neigungen entspricht. Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als nicht zurückzahlbaren Zuschuss. Studierende an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen bekommen die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses
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