„Mit dieser Entscheidung möchten wir unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen“, so CTK-Geschäftsführer Götz Brodermann. In Abstimmung mit den Krankenhäusern der Region haben wir uns dazu entschlossen, dass ab einer Inzidenz von 500 ein Besuchsverbot gilt.“ Grundlage für die Entscheidung sind die Inzidenzen von Cottbus und dem umliegenden Spree-Neiße-Kreis.
Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten für die Kinderklinik sowie Palliativpatienten. Auch eine Begleitperson
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