Die DFB-Zentralverwaltung hat mit einem Schreiben vom 12.05.17 nicht vollumfänglich die Beschwerdegründe anerkannt.
Der Chemnitzer FC prüft daher erneut die Formulierung eines Widerspruches bis Montag, 15.05.17, bei thh VIM-Rhmgvsepbqqzkytmu.
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