Grund war die trotz mehrfacher Aufforderung und mehrmaligen Fristablaufs nicht abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr.
Nachdem sich daraufhin am vergangenen Freitag eine neue Entwicklung abzeichnete, wurde die für den gleichen Tag geplante Einreichung der Klage gegen auto.de zunächst zurückgehalten.
Schließlich traf nun am heutigen Montag, den 17. August 2026 gegen Mittag die vom BVfK geforderte, rechtswirksame strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung bei der vom BVfK beauftragten Anwaltskanzlei zunächst