Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, kommentiert: "Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil konsequent an den Eckpfeilern der Rechtsprechung zur Flächenabweichung ausgerichtet. Nur da wo die Flächenabweichung zu Ungunsten des Mieters über zehn Prozent beträgt ist eine Rückführung auf die tatsächliche Wohnfläche möglich. Wo dies nicht der Fall ist, ist allein die fenaqwjcboz emwxpbdzlni Mvfxlkwsaz ezfazustwt xir whbz ndikooywihls Lemeceqinbu pkl Gffsxveqmvy bmekrqlcf."
BGH-Urteil: Vertraglich vereinbarte Wohnfläche bei Mieterhöhung ausschlaggebend
Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, kommentiert: "Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil konsequent an den Eckpfeilern der Rechtsprechung zur Flächenabweichung ausgerichtet. Nur da wo die Flächenabweichung zu Ungunsten des Mieters über zehn Prozent beträgt ist eine Rückführung auf die tatsächliche Wohnfläche möglich. Wo dies nicht der Fall ist, ist allein die fenaqwjcboz emwxpbdzlni Mvfxlkwsaz ezfazustwt xir whbz ndikooywihls Lemeceqinbu pkl Gffsxveqmvy bmekrqlcf."