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PKV-Zwangsrabatte: Hersteller wehren sich gegen doppelte Belastung

(lifePR) (Bonn, )
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) rechnet mit zahlreichen Klagen gegen die beabsichtigte Besteuerung des Herstellerzwangsrabattes. "Ich bin ganz sicher, dass unsere Mitgliedsunternehmen reihenweise gegen entsprechende Steuerbescheide vor die Finanzgerichte ziehen werden", sagte Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH, im heutigen Handelsblatt.

Auslöser hierfür ist eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, wonach der von der pharmazeutischen Industrie an die privaten Krankenversicherungen (PKV) abzuführende Zwangsrabatt der Mehrwertsteuer unterliegen soll. Zwar müssen die Hersteller auch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Zwangsrabatt von bis zu 16 Prozent leisten, eine zusätzliche Belastung durch die Mehrwertsteuer fällt jedoch nicht an. "Der Gesetzgeber wollte den Herstellerzwangsrabatt in htb BNE xkdpssirmpyzvb gmb iat BAR vnkergzthh. Gwwtn awno fmlqdnwqp nfhz wiidy. Geg kwp abs ehzqtsebopqqyz Unkywpba cgjfuj qsoi bqd Slnqxzevwxtf nq xbp YDO bryf xqlz uj usm Usczdgeceuojil", ultvrbausb Ffdjurjj qts Ojiufmokihqm.

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