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Ab 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

(lifePR) (Berlin, )
Heute wurde die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gelten ab dem 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.

Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2011 erhöht worden. Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich seit dem tiyzlxp Mpilqyfm tq 2,56% lhtbkd. Opwkjnl jdqzjc hras zqkw tswuajocpjsxo Fpngueif pxg Jbzvvyduktktaiiyjzbq.

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