In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte eine GmbH (Organträgerin), die ein von der Gewerbeteuer befreites Senioren- und Pflegeheim betrieb, mit einer Tochtergesellschaft (Organgesellschaft) eine gewerbesteuerliche Organschaft gegründet. Die Tochtergesellschaft bereitete im Auftrag der Muttergesellschaft gegen Entgelt Speisen und Getränke für die Heimbewohner zu und übernahm die Reinigung des Heims. Nach Auffassung des BFH muss die Muttergesellschaft den
Gewerbesteuerliche Organschaft mit steuerbefreitem Organträger
Urteil vom 10.03.10 I R 41/09
In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte eine GmbH (Organträgerin), die ein von der Gewerbeteuer befreites Senioren- und Pflegeheim betrieb, mit einer Tochtergesellschaft (Organgesellschaft) eine gewerbesteuerliche Organschaft gegründet. Die Tochtergesellschaft bereitete im Auftrag der Muttergesellschaft gegen Entgelt Speisen und Getränke für die Heimbewohner zu und übernahm die Reinigung des Heims. Nach Auffassung des BFH muss die Muttergesellschaft den