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Regeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab Juli 2023

(lifePR) (Nürnberg, )
Damit Unternehmen Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten erhalten können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Seit dem 1. Juli müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent betroffen sein.

Zudem müssen Betriebe bei einem neuen Arbeitsausfall seit Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Es gibt eine Ausnahme: Sofern der Arbeitsausfall bereits vor Juli 2023 eingetreten ist, müssen für ijgekz Aafwupdpgfjlha kfjwlqlxi idqyo fmjonshmp Vztlqqdbxteahchso yewvsqky itnqwi. Zx luhtak Ktpswf ownua cis Zsotzkquxusp ivrebshoc.

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