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Im Freibad bestohlen? Wann die Versicherung zahlt und wann nicht

Bund der Versicherten e.V. (BdV) klärt über Versicherungsschutz im Freibad auf

(lifePR) (Hamburg, )
Die hochsommerlichen Temperaturen locken derzeit viele Badegäste an. Leider deponieren viele ihre Wertsachen unbedacht auf der Freibadwiese, während sie sich im Wasser abkühlen. „Badegäste können nicht immer mit Versicherungsschutz rechnen, wenn sie im Freibad bestohlen werden. Die Hausratversicherung zahlt bei Raub, räuberischer Erpressung und Einbruchdiebstahl“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Lassen Badegäste ihre Wertsachen unbeaufsichtigt auf der Liegewiese oder einem anderen Ort im Freibad liegen und werden bestohlen, fällt dies unter den sogenannten ‚einfachen Diebstahl‘. In einem solchen Fall sehen Bestohlene von ihrer Hausratversicherung keinen müden Cent – unabhängig davon, ob diese eine Außenversicherung enthält, die vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung szianghbzqu Utupueegon qytxlez.

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