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Bund der Versicherten e.V.

Grillen ohne Versicherungsschutz? Keine gute Idee!

Neben Steak & Co. sollten Grillfans stets eine Privathaftpflichtversicherung auf ihrer Checkliste haben

(lifePR) (Hamburg, )
Bei einem Grillfest können sich in unachtsamen Momenten kleinere und größere Unfälle ereignen. „Grillfans, die sicher in die Barbecue-Saison starten möchten, sollten nicht nur privathaftpflichtversichert sein, sondern auch über eine private Unfallversicherung nachdenken. Schäden am Inventar wie verbrannte Gartenmöbel sind über die Hausratversicherung abgesichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Da die Wiederbeschaffung von Gartenmöbeln nicht den Lebensstandard gefährdet, sollte der Hausratversicherung allerdings nicht die oberste Priorität eingeräumt werden.

Jedes Grillgerät hat seine eigenen Tücken: Während beim Gasgrill der unsachgemäße Anschluss der Flüssiggasflaschen zum Sicherheitsrisiko wird, fachen manche die Grillkohle – trotz allgemeiner Warnhinweise – immer noch mit Spiritus an. Verletzt man dabei eine andere Person schwerwiegend oder beschädigt deren Besitz, greift die Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. „Niemand sollte auf einen Privathaftpflichtschutz verzichten! Verletzt man eine Person schwer, drohen im schlimmsten Fall sehr hohe und unter Umständen langandauernde Schadensersatzzahlungen. Schließlich haftet man mit seinem Vermögen und Einkommen“, sagt Boss.

Setzt man beim Grillen Hausratgegenstände wie den Sonnenschirm oder andere Hausratgegenstände in Brand, zahlt die eigene Hausratversicherung. Bei Schäden am Gebäude ist es für Immobilieneigentümer*innen wichtig, über eine Wohngebäudeversicherung zu verfügen. Bei Brandschäden übernimmt diese die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus.

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn man sich beim Grillen verletzt und eine Invalidität erleidet. Sie zahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag entsprechend dem erlittenen Invaliditätsgrad und der vereinbarten Invaliditätssumme. Mit dieser Summe können zum Beispiel Hilfsmittel oder benötigte Umbauten am Haus finanziert werden. Mehr zum Thema Unfallversicherung finden Sie hier.

 

Bund der Versicherten e.V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Meldungstitel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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