Der ESM-Vertragsentwurf enthält folgenschwere Passagen. Ein ESM-Gouverneursrat kann letztlich unbegrenzt hohe Kreditsummen bewilligen. Die damit verbundenen Steuerzahlerbürgschaften können also ins Unermessliche wachsen. Für ESM-Mitgliedstaaten gibt es kein ESM-Austrittsrecht. Die Beteiligung privater Gläubiger an ESM-Hilfsaktionen ist völlig unzureichend. Insgesamt droht Deutschland, einen Teil seiner finanzpolitischen Souveränität an den ESM zu verlieren. Zudem setzt der französisch-deutsche Regierungsplan der vorzeitigen ESM-Einführung die nationalen Parlamente zusätzlich unter Druck.
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