Mobile Pflegekräfte sind in der Regel für wechselnde Patienten tätig. Weder bei den Patienten noch in der Einrichtung wird typischerweise eine sogenannte erste Tätigkeitsstätte begründet, wenn der Arbeitgeber nicht eine explizite dauerhafte Zuordnung vornimmt.
Dann kann eine Erstattung für Fahrten zum Patienten für Besorgungen und auch in die Einrichtung pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder gegebenenfalls mittels individuell ermitteltem höheren Kilometersatz erfolgen.
Für den Pflegedienst bedeutet dies häufig eine höhere Flexibilität in der Tourenplanung, Auftragsspitzen können
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