Es ist unverständlich, warum einige Beteiligte, auch aus dem Lager der gesetzlichen Krankenversicherung, hier die finanziellen Interessen der Arzneimittelhersteller unterstützen. Der Vorschlag zur Änderung der Importförderklausel, wie er aktuell im Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) enthalten ist, stellt nach Auffassung der Verbände eine gute und gezielte Weiterentwicklung dar.
Danach sollen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abschläge, bei Bezugsarzneimitteln mit einem Abgabepreis bis einschließlich 100 Euro der Preis des Importarzneimittels mindestens 15 Prozent
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