„Das Thema Sorgfaltspflicht und Menschenrechte nimmt bei den deutschen Unternehmen einen hohen Stellenwert ein. Dies beweist die breite Beteiligung an der 2. Runde des NAP-Monitorings. Ohne Zweifel sind unsere Unternehmen darum bemüht und daran interessiert, ihre Lieferketten nachhaltig und verantwortungsvoll zu gestalten. Dass jedoch ein zweifelhafter Prozess wie das NAP-Monitoring als Basis für die Entscheidung über gesetzgeberische Maßnahmen in diesem Bereich herangezogen wird, ist für uns mehr als fraglich.“
„Die geplanten Maßnahmen sehen zwar vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ins Visier genommen werden.