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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim, Deutschland http://www.bgn.de
Ansprechpartner:in Herr Michael Wanhoff +49 621 44561573
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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Meldepflichten bei Entsendung in EU-Staaten beachten

(lifePR) (Mannheim, )
Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland geschickt werden, sind dort während des Aufenthaltes gesetzlich unfallversichert, wenn bereits ein Arbeitsverhältnis in Deutschland besteht und der Auslandsaufenthalt von vornherein zeitlich befristet ist (in der Regel bis 24 Monate). Trotzdem gilt es, in bestimmten europäischen Ländern Meldepflichten zu beachten. Darüber informiert die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).

Werden Mitarbeiter für mehr als fünf Tage nach Schweden entsendet, müssen die Beschäftigten seit Juli 2013 dem schwedischen Amt für Arbeitsschutz gemeldet werden. Ebenfalls Pflicht ist eine Kontaktperson im Unternehmen, die als Zustellungsbevollmächtigter fungiert und Belege über die Einhaltung des schwedischen Entsendegesetzes vorlegen kann.

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