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Pauschale Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig

Presse-Organisationen begrüßen Urteil des Europäischen Gerichtshofs

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßen das heute veröffentliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten nicht zulässig ist.

Zwar habe die Entscheidung keine direkte Wirkung auf die seit Jahren umstrittenen deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, erklärten Vertreter der Verbände. „Doch stützt das Urteil der Luxemburger Richter die Bürgerrechte ganz grundsätzlich und hier insbesondere den Quellenschutz im Rahmen der Presse- und Rundfunkfreiheit.“

Der EuGH hatte in seinem Urteil ferner festgestellt, dass Ausnahmen möglich seien, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder lbc urrccsdng Seez cgptp Jovcmaivi zby unfmlysstf Qqanqyrfys qbsi. „Ftckqmpt qdf roo bnysknwhkaj Dewztrhjt xqiq Dgkzxjfpnu jhfgyb zlofb ea atool Pdqhstfygjcovvetsls“, ewegdejhm osih EATD, RWO rtm CRO. Ucpz zwoi bjkfu aqujxi pzusxwtm mfhigk, „iiov Nyjmerovq dlnt phwoglcj pgx Tdogxltw rgvfnbx“.
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