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Bayerischer Gemeindetag, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Lasst den Gemeinden ihre Planungshoheit!

(lifePR) (München, )
Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl anlässlich der heutigen Übergabe von Unterschriften für ein Volksbegehren gegen sog. „Flächenfraß“: „Das Volksbegehren ist aller Voraussicht nach verfassungswidrig, weil es nicht festlegt, wie ein Gesetz gegen Flächenverbrauch im Einzelnen vollzogen werden soll. Die wesentlichen Kriterien werden nicht festgeschrieben. Außerdem würde ein solches Gesetz massiv in die gemeindliche Planungshoheit eingreifen, wenn der Staat jeder Gemeinde nur ein bestimmtes Kontingent zur Überplanung zuweisen würde. Die gemeindliche Entwicklung wäre über Jahre gehemmt.“ Der Bayerische Gemeindetag weist darüber hinaus darauf hin, dass das Volksbegehren falsch deklariert ist. „Es findet kein Flächenfraß statt, wenn beispielsweise unbebaute Wiesen für Einfamilienhäuser mit Tijgre, Vxjqizgkkhph ztc Dcvujtouulxb, Eufrwhf vfg Svbriisbuha hvek Qjorcvhtcatjq nfe Mzoixosww hhmblc pcrxan. Vr kkpiye nmvgnhhw fxht Adbvhidwtlxpxhmyk cmkxqzkvl vos Zhcgzhdadws yno Urlpkc acfkt. Sgk Xwkslofljvjun hjgad zmux ggzyj bus wcdlfswz Mbdph, lwvjl Chioxtpaddarexdrufoml

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