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Abblendlicht im Tunnel

KS: Bis 35 Euro Verwarnungsgeld für Lichtmuffel

(lifePR) (München, )
Wer in einen Tunnel fährt, muss Abblendlicht einschalten, sonst kann es bis zu 35 Euro kosten. Immer häufiger beobachtet der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) allerdings, dass Autofahrer dies nicht tun und neben dem Verwarnungsgeld auch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nehmen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das in § 42 (Richtzeichen). Wo das Verkehrszeichen 327 an der Tunneleinfahrt steht (quadratisches Zeichen mit blauem Rand und Tunnelsymbol), ist beim Durchfahren des Tunnels Abblendlicht zu benutzen.

Einige neuere Autos sind mit einem Sensor ausgerüstet, der bei entsprechenden Lichtverhältnissen automatisch das Abblendlicht einschaltet. Das Tagfahrlicht, das in verschiedenen Fahrzeugmodellen eingebaut ist, genügt jedoch
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