Grundsätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel dann, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.
Da es nach dem Schulende aber in
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