Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2019 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2020 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.
Das Programm IW-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann unter www.iw-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort gibt es weiterhin eine Möglichkeit, die