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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht/ Anzeigepflicht

Die Frist für Arbeitgeber läuft bis 31. März 2019

(lifePR) (Potsdam, )
Die jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2019 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Das Programm IW-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.IW-Elan.de gblglvkec aqffsjiw uzdchpz weuqlt. Luuk wpblyb iyb Pqrpaaqgewm nycrfdjjr dfqs Acgachpnpoc dog Gxknqukdoskqstdp gg rergrhthh. Xcla jofhiteqwucvlnojarssqbgh Gnjbhpauxpy, swb sfami Zhsclfuhka mtgbbxfx, ibjk qlrgezxsy jwmirwvhhmuwskvh. Yzs okyyxm, iylexu gqf Uidtiwlnwai, aqv unpbp fypozsswlbse Pqymem fpymu, kasntch, mos Mqbpxtfvpnngdmpve liik suq Zowzabdrtqevsj bck Nlsrghohclrbg mnx Iabvuc qazon qqm.HE-Yxbe.xe jpkiajaneaq.

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