Für Menschen, die sich am 24. Dezember 2009 erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen daraus keine Nachteile, wenn sie sich am 28. Dezember 2009 melden. Für den 31. Dezember 2008 gilt die gleiche Regelung, wenn die Meldung am 04. Januar 2009 nachgeholt wird.
Gerade zum Jahreswechsel steigt die Arbeitslosigkeit erfahrungsgemäß an und es müssen sich viele Betroffene bei
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