„Menschen, die bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet sind, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren auswärtigen Aufenthalt vor Reiseantritt mitzuteilen und sogar eine Zustimmung der Arbeitsagentur einzuholen“, erklärt Michaela Frei, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt, denn: „Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet, vor Reiseantritt zu prüfen, ob während der geplanten Abwesenheit eine Vermittlung wahrscheinlich ist oder eine Qualifizierungsmaßnahme beginnt.“
Der sogenannten Ortsabwesenheit kann bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr zugestimmt werden. Allerdings
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