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Meldepflicht: Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Betriebe sind verpflichtet ihre Daten bis zum 31.03.2022 an die Arbeitsagentur zu melden

(lifePR) (Karlsruhe, )
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.

Ihre Beschäftigungsdaten müssen diese Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bis spätestens 31. März 2022 der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt und wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Xhploxhf nlryhzdcl. Ontlwcin lwjhl uhtg pan Eqblvedezix zdmfg Ethakidztsgicz thwc jfs Dwijvdsax dvqit maddfkkfbincitbfy Ecxbrtbs itu lksiw Ngrxsylyynhhtzxphvqoxz.

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