
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster, de
https://www.aekwl.de/
Volker Heiliger
+49 (251) 929-2110
Windhorst begrüßt Entscheidung der Ver.di-Basis für den Erhalt der Koalitionsfreiheit
Diskussion um Tarifeinheit: "Vernunft hat sich durchgesetzt"
Der Kammerpräsident hat sich auch schon in der Vergangenheit für den Erhalt der Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität ausgesprochen. Er fürchtet bei der Missachtung der entsprechenden grundgesetzlichen Regelungen Unruhe in der Ärzteschaft. "Denn schließlich haben sich die arzt-spezifischen Tarifverträge bewährt", so Windhorst. Eine Monopolstellung von Einheitstarifverträgen dürfe es hingegen nicht geben. Die Freiheit der Arbeitnehmer zur Gründung von Gewerkschaften und damit die Koalitionsfreiheit müssten erhalten bleiben. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit dürfe nicht rückgängig gemacht werden. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass der Grundsatz der Tarifeinheit mit der durch die Verfassung geschützten Koalitionsfreiheit unvereinbar sei.
"Wir brauchen Versorgungsruhe in den Krankenhäusern. Zusätzliche Störfaktoren durch Tarifstreitereien können wir in den Kliniken nicht gebrauchen." Windhorst klagt, dass die Krankenhäuser bereits jetzt massive Probleme hätten, freie Arztstellen wieder zu besetzen. In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Kammerangaben fast 1.500 freie Arztstellen. Die Abwanderung von jungen Ärztinnen und Ärzten werde auch durch die derzeit schlechte Arbeitssituation in den Kliniken gefördert. "Nur mit angemessenen Arbeitsbedingungen können wir unsere Nachwuchsmediziner in der klinischen Versorgung halten. Wir müssen attraktive Arbeitsplätze anbieten. Hier kommt den arztspezifischen Tarifverträgen eine hohe Bedeutung zu", sagt Windhorst.
Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.